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Antique Store

MARKTORDNUNG

1. Das Betreten des Flohmarktgeländes ist für Verkäufer sowie Besucher nur unter Anerkennung der Marktordnung gestattet. Mit Betreten wird die Flohmarktordnung anerkannt. 
2. Der Aufbau der Stände ist erst bei Anwesenheit und Freigabe der Marktleitung – frühestens 2 Stunden vor Flohmarktbeginn – erlaubt. Aufbau am Vortag ist nicht erlaubt!
3. Der Aufbau ist nur auf den vom Marktpersonal zugewiesenen Flächen erlaubt. Zuwiderhandlungen kann mit Platzverweis geahndet werden.  Ein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Platzes besteht nicht. Den Anweisungen des Marktpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
4. Nach Bezug der Verkaufsfläche ist die Standgebühr fällig. Die Standgebühr wird von der Marktleitung in bar abkassiert (ausgenommen vorab bereits bezahlte Reservierungen). Wer das Gelände ohne Bezahlung verlässt, macht sich der Zechprellerei strafbar und wird angezeigt. 
5. Ein vorzeitiger Abbau vor Marktende ist nach Rücksprache nur möglich, wenn andere Anbieter und Besucher nicht behindert oder gefährdet werden. Eine Gebührenerstattung bei vorzeitigem Verlassen ist nicht möglich.
6. Der Verkauf von DVD’s, Video und PC-Spiele ab 18 Jahren sowie von Plagiaten ist verboten.
7. Ebenfalls Verboten sind das Anbieten und der Verkauf von gewaltverherrlichenden, rassistischen und pornografischen Videos, CDs, und Schriften; Waffen, NS-Artikel, pyrotechnische Gegenständen, Tieren sowie alle vom Gesetzgeber untersagten Waren.
8. Das Verteilen von Fremdwerbung (Terminzettel, Prospekte etc.) ist nur nach Rücksprache möglich.
9. Jeder Verkäufer verpflichtet sich, seine Abfälle in jeglicher Form (z. B. Sperrmüll, Pappe, Papier etc.) mitzunehmen und nicht in den aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.​
10. Der Veranstalter übernimmt für Unfälle und Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder Abhandenkommen von Gegenständen.
11. Toiletten und Waschgelegenheiten sind ausreichend vorhanden und ausnahmslos zu benutzen und ordentlich zu hinterlassen.​
12. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt (Sturm, Hagel, Gewitter etc.) oder zur Sicherheit der Teilnehmer erfolgt keine Erstattung der Standgebühren.
13. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt die StVO. Es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Das Befahren des Geländes geschieht auf eigene Gefahr!
14. Rettungswege müssen freigehalten werden.
15. Für irrtümliche Angaben in Zeitungen, Internet, Facebook und Plakatwerbung wird keine Haftung übernommen.
16. Verstöße gegen diese Marktordnung oder Störung des Marktfriedens hat einen sofortigen Platzverweis zur Folge.​
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